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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR EMEA ONLINE SHOP

SHOP.HEXAGONMI.COM/EMEA

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hexagon Manufacturing Intelligence für den EMEA Online Shop (Bedingungen) gelten ausschließlich für den Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen durch Hexagon an den Kunden über den Online-Shop und sind Bestandteil jedes Angebots oder Vertrags. Unter „Vertrag” wird hierin jeder Vertrag über den Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen verstanden, der zwischen Hexagon und dem Kunden über den Online-Shop abgeschlossen wird und sich aus einer Bestellung des Kunden über den Online-Shop und der Annahme dieser Bestellung durch Hexagon ergibt. Diese Bedingungen bilden die ausschließliche Grundlage für die Lieferungen, Leistungen und Services von Hexagon, auch wenn Hexagon entgegenstehenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen bei Hexagon durch den Kunden im Online-Shop gilt als Annahme dieser Bedingungen. Hexagon widerspricht hiermit ausdrücklich allen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in einer Kundenbestellung (oder einem anderen vom Kunden ausgegebenen Dokument) enthalten sind, und lehnt diese ab.

Dieser Online-Shop und die Waren und Dienstleistungen über den Online-Shop sind nur für den geschäftlichen Gebrauch und nicht für die Nutzung durch Verbraucher bestimmt. Die Person, die das Online-Shop-Konto nutzt und im Namen des Kunden bestellt, versichert, dass sie ein Mitarbeiter des Kunden ist, der befugt ist, im Namen des Kunden zu handeln und den Kunden an den Vertrag zu binden.

Jede Verkaufstransaktion gilt als separater und unabhängiger Vertrag.

  1. ZUSÄTZLICHE DEFINITIONEN

    1. Verbundenes Unternehmen” bedeutet in Bezug auf Hexagon jede andere Einheit innerhalb der Hexagon Gruppe.
    2. Kunde” bezeichnet das Einzelunternehmen oder die juristische Person, die die Waren oder Dienstleistungen über den Online-Shop bestellt.
    3. Waren” sind Zubehör, Ersatzteile, Software oder andere Waren, die Hexagon über den Online-Shop anbietet.
    4. Hexagon” oder „Verkäufer” bezeichnet die spezifische Rechtseinheit der Hexagon Gruppe, die den Vertrag mit dem Kunden abschließt, wie in der beigefügten Anlage A oder anderweitig in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung von Hexagon angegeben.
    5. Online Shop” bezeichnet den Hexagon Manufacturing Intelligence EMEA Online Shop unter SHOP.HEXAGONMI.COM/EMEA (oder Nachfolge-URL).
    6. Partei” bedeutet Hexagon oder Kunde und „Parteien” bedeutet beide.
    7. Dienstleistungen” bedeutet Dienstleistungen, die über den Online-Shop angeboten werden.
    8. Software” bedeutet Software, die als Teil der Waren geliefert oder im Rahmen des Vertrags separat angeboten wird. Software umfasst Anwendungssoftware, Systemsoftware (einschließlich Firmware) und jede andere Software, die Hexagon im Rahmen des Vertrags liefert, sowie alle zugehörigen Benutzerhandbücher, die für die Software zur Verfügung gestellt werden.
    9. Benutzerhandbücher” sind Installations- oder Betriebsanleitungen, Benutzerhandbücher oder andere Endbenutzerdokumentationen, die der Hersteller, Entwickler oder Lizenzgeber gegebenenfalls zusammen mit den Waren allgemein zugänglich macht.
  2. BESTELLUNGEN, GUTSCHRIFTEN, FEHLER

    1. Annahme der Bestellung. Hexagon behält sich das Recht vor, jede vom Kunden eingereichte Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung per E-Mail, die die Einzelheiten der Bestellung enthält. Die E-Mail-Bestätigung des Versands von Waren oder Dienstleistungen gilt als Annahme der Bestellung des Kunden.
    2. Nur Kauf und Verwendung im Land. Sofern von Hexagon nicht anders vereinbart, darf der Kunde Waren und Dienstleistungen über den Online-Shop nur für den Gebrauch in dem Land kaufen, für das der Kunde im Online-Shop registriert ist.
    3. Kredit. Hexagon behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung (z. B. per Kreditkarte) zu verlangen. Die Genehmigung, Änderung oder Aussetzung von Krediten liegt im alleinigen Ermessen von Hexagon.
    4. Schreibfehler. Hexagon behält sich das Recht vor, Schreibfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder anderen Vertragsunterlagen zu korrigieren.
  3. PREIS, STEUERN, SONSTIGE GEBÜHREN

    1. Die Preise sind wie im Online-Shop angegeben und können jederzeit geändert werden. Die Preise verstehen sich exklusive aller anwendbaren Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs-, Waren- und Dienstleistungssteuern und anderer Steuern (sowie aller anwendbaren Zölle, Gebühren und ähnlichen Abgaben). Der Kunde ist für die Zahlung aller derartigen Steuern (mit Ausnahme der Steuern aufgrund des Nettoeinkommens von Hexagon), Zölle, Gebühren und Abgaben (sowie aller damit verbundenen Strafen und Zinsen) verantwortlich, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen anfallen. Wenn der Kunde den Steuerbefreiungsstatus beansprucht, muss er eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegen.
    2. Sofern nicht anderweitig schriftlich von Hexagon vereinbart, verstehen sich die Preise außerdem exklusive aller anwendbaren Fracht- und Umschlagskosten, Versand, Lieferung, Transportversicherung, Transport, Umzug, Be- und Entladen, Installation, Entsorgung von Verpackungsmaterial, Reisekostenrückerstattung oder anderer Nebenkosten, die alle vom Kunden zu tragen und zu bezahlen sind.
  4. ZAHLUNG

    1. Die Zahlung ist ohne Abzug oder Verrechnung gemäß der im Online-Shop festgelegten Zahlungsbedingungen fällig, die durch die Auftragsbestätigungs-E-Mail oder die Rechnung bestätigt werden.
    2. Hexagon behält sich das Recht vor, auf überfällige Beträge ab dem vertraglichen Zahlungstermin bis zur vollständigen Bezahlung Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (bzw. dem nach geltendem Recht maximal zulässigen Betrag, falls dieser niedriger ist) zu erheben. Darüber hinaus zahlt der Kunde an Hexagon einen Pauschalbetrag von vierzig (40) Euro für die Entschädigung der Wiederherstellungskosten.
  5. VERSAND UND ZUSTELLUNG.

    1. Die Waren sind EX WORKS (Incoterms 2010) zu liefern. Hexagons behält sich das Recht vor, den Spediteur und den Versandweg auszuwählen. Der Spediteur und die Sendungs-Verfolgungsnummer für den Warenversand werden normalerweise in der E-Mail zur Versandbestätigung angegeben. Hexagon wird dem Kunden die anfallenden Versandkosten in Rechnung stellen.
    2. Alle Versand- und Lieferdaten sind nur geschätzte Daten. Hexagon ist nicht haftbar für Verluste oder Kosten, die dem Kunden entstehen, wenn Hexagon einen Lieferplan nicht einhält. Teillieferungen werden vom Kunden zu Vertragspreisen und -bedingungen akzeptiert und bezahlt. Teillieferungen können separat in Rechnung gestellt werden
    3. Hexagon behält sich das Recht vor, Kundenaufträge durch Hexagon Konzerngesellschaften und Drittfirmen und Lieferanten ausführen zu lassen, insbesondere durch die Hexagon Konzerngesellschaft m&h Inprocess Messtechnik GmbH in Deutschland.
  6. VERSAND UND ZUSTELLUNG. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren (und die Verantwortung für die Versicherung) geht zum Zeitpunkt der Lieferung an den Lieferort bzw. der Abholung vom Lieferort auf den Kunden über, es sei denn, der Kunde nimmt die Lieferung zu Unrecht nicht an; in diesem Fall geht das Verlustrisiko zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Lieferung angeboten wurde.

  7. INSPEKTION UND ABNAHME. Der Kunde hat alle Waren bei Erhalt unverzüglich zu prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren zu dem früheren Zeitpunkt angenommen hat: (i) zehn (10) Tage nach dem Angebot der Lieferung an den Kunden, es sei denn, Hexagon erhält innerhalb dieser Zehn-Tages-Frist vom Kunden eine schriftliche Mitteilung über die Ablehnung wegen Nichtübereinstimmung; oder (ii) die erste kommerzielle Nutzung. Wenn Hexagon rechtzeitig über die ausdrückliche Ablehnung von nicht konformen Waren durch den Kunden informiert wird und Hexagon feststellt, dass die Nichtübereinstimmung durch die Garantie gedeckt ist, wird Hexagon nach eigenem Ermessen entweder (i) die nicht konformen Waren reparieren, damit sie konform werden; (ii) die nicht konformen Waren durch konforme Waren ersetzen; oder (iii) dem Kunden die für die Waren bezahlten Beträge gutschreiben oder zurückerstatten und die Rücksendung akzeptieren. DIE RECHTSMITTEL GEMÄSS DIESEM ABSCHNITT SIND DIE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KUNDEN UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON HEXAGON FÜR DIE LIEFERUNG NICHT KONFORMER WAREN.

  8. WARENRÜCKGABE.

    1. Nicht konforme Waren, die nach Abschnitt 7 zurückgesandt werden, werden gemäß den Anweisungen von Hexagon zurückgesandt.
    2. Alle Verkäufe sind endgültig, nicht stornierbar, und gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig. In Ausnahmefällen, in denen Hexagon nach eigenem Ermessen die Rücksendung von konformen Waren akzeptiert, behält sich Hexagon das Recht vor, für solche akzeptierten Rücksendungen einen Bearbeitungszuschlag von bis zu 30 % des Warenwertes oder 30,00 EUR, je nachdem welcher Betrag höher ist, zu erheben. Solche akzeptierten Rücksendungen müssen in der Originalverpackung (oder einer gleichwertigen Verpackung) erfolgen. Die Waren werden von Hexagon auf Mängel und Abnutzung geprüft.
  9. EIGENTUMSVORBEHALT.

    1. Eigentumsvorbehalt. Ungeachtet der Lieferung und des Risikoübergangs der Waren oder einer anderen Vertragsbestimmung geht das Eigentum an den vom Kunden gekauften Waren, soweit gesetzlich zulässig, erst dann auf den Kunden über, wenn Hexagon die vollständige Zahlung des Kaufpreises und aller Nebengebühren, Gebühren, Kosten und Auslagen in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an diesen Gütern gemäß diesem Absatz übergeht: (a) hat der Kunde die Waren als treuhänderischer Agent von Hexagon zu halten und die Waren getrennt von denen des Kunden und von Dritten zu lagern, zu schützen und zu versichern; er ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder zu verwenden; (b) werden Waren durch ein versichertes Risiko beschädigt oder zerstört, bevor sie vom Kunden bezahlt werden, erhält der Kunde den Erlös einer solchen Versicherung als Treuhänder für Hexagon; (c) wird die Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet, ist Hexagon unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel berechtigt, vom Kunden jederzeit zu verlangen, die Waren an Hexagon zu liefern, und wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, alle Räumlichkeiten des Kunden oder einer Drittpartei, in denen die Waren gelagert werden, zu betreten und die Waren zu kennzeichnen, zu identifizieren und wieder in Besitz zu nehmen, und der Kunde gewährt Hexagon und ihren Vertretern eine unwiderrufliche Lizenz, zu diesem Zweck alle Räumlichkeiten des Kunden zu betreten; und (d) der Kunde ist nicht berechtigt, Waren, die im Eigentum von Hexagon verbleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für irgendwelche Schulden zu belasten. Tut der Kunde dies jedoch, werden alle Gelder, die der Kunde Hexagon schuldet, (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel von Hexagon) sofort fällig und zahlbar. Sollte es notwendig sein, den Eigentumsvorbehalt in einem öffentlichen Register einzutragen oder sollte die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts anderweitig die Mitwirkung des Kunden erfordern, wird der Kunde seine Zustimmung zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts erteilen und Hexagon oder ihre gesetzlichen Vertreter vorbehaltlos mit der Eintragung beauftragen, und der Kunde erklärt sich bereit, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
    2. Eigentum an der Software. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen verbleibt das Eigentum an der Software jederzeit bei Hexagon, ihren verbundenen Unternehmen oder Drittlieferanten (falls zutreffend).
  10. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Waren auf sichere und legale Weise vorzubereiten, zu installieren und zu verwenden und alle geeigneten Vorrichtungen, Werkzeuge und Mittel bereitzustellen, um das gesamte Personal vor Körperverletzungen zu schützen, die sich aus der besonderen Verwendung, dem Betrieb, der Einrichtung oder der Wartung der Waren durch den Kunden ergeben können. Dem Kunden wird empfohlen, die geltenden Benutzerhandbücher, Sicherheitsstandards, Gesetze und Vorschriften hinzuzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren jederzeit in Übereinstimmung mit den anwendbaren Benutzerhandbüchern, Sicherheitsstandards, Gesetzen und Vorschriften sowie allgemeinen Sorgfaltsstandards zu installieren und zu verwenden.

  11. RECHTE ZUR AUSSETZUNG DER LEISTUNG. Wenn der Kunde eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt oder anderweitig gegen den Vertrag verstößt, kann Hexagon, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Hexagon zur Verfügung stehen, Leistungen aussetzen, bis der Kunde den Vertragsbruch behoben hat.

  12. SOFTWARE-LIZENZ. ALle Verweise auf den „Verkauf” oder „verkaufen” oder „Kauf” von Software bedeutet Verkauf oder Kauf einer Lizenz zur Nutzung dieser Software; die Software wird lizenziert und nicht verkauft. Hexagon, ihre verbundenen Unternehmen oder Drittlieferanten (falls zutreffend) behalten das Eigentum an allen weltweiten geistigen Eigentumsrechten an der Software, den zugehörigen Benutzerhandbüchern und anderen Materialien, die von oder im Namen von Hexagon zur Verfügung gestellt oder geliefert werden, sowie an allen Modifikationen, Verbesserungen oder anderen davon abgeleiteten Werken. Die Software und ihre Benutzerhandbücher unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen des anwendbaren Endbenutzer-/Software-Lizenzvertrags („EULA”), der dieser Software beiliegt oder anderweitig von Hexagon, ihren Tochtergesellschaften oder Drittlieferanten zur Verfügung gestellt wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und dem EULA gelten die Bedingungen des anwendbaren EULA in Bezug auf dessen Gegenstand. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Hexagon im Rahmen der EULA zur Verfügung stehen, kann Hexagon die vorzeitige Beendigung von Software-Lizenzen (und der damit verbundenen Wartung) veranlassen, wenn der Kunde die anwendbaren Gebühren oder Abgaben nicht vollständig und fristgerecht bezahlt oder anderweitig gegen den Vertrag verstößt. Software darf nur auf dem Computer oder der Maschine verwendet werden, für die sie erworben wurde, es sei denn, Hexagon oder die anwendbare EULA genehmigen etwas anderes. Kopien bestimmter Software-EULAs sind unter https://www.hexagonmi.com/en-US/about-us/terms-of-sale/terms-of-sale (oder der Nachfolge-URL) erhältlich.

  13. SOFTWARE-WARTUNGSVERTRÄGE. Wenn der Kunde im Rahmen des Vertrags Wartung für eine Software-Anwendung erwirbt, hat er während der geltenden Wartungsfrist, sofern nicht anders vereinbart, Anspruch auf die Software-Wartungsupdates (falls vorhanden) und technische Fernunterstützung, die für ähnlich gelegene Endbenutzerkunden der Software, die sich in der Wartung befinden, allgemein zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat nur Anspruch auf Software-Wartung für diejenigen Software-Anwendungsmerkmale, für die der Kunde die Wartung erworben hat und ein aktuelles Recht auf Wartung hat. Die Software-Wartung berechtigt den Kunden nicht zum Bezug von Releases, Optionen, Modulen oder zukünftigen Produkten, die Hexagon separat lizenziert oder gegen eine zusätzliche Gebühr anbietet. Der technische Support beschränkt sich auf angemessene Fernhilfe bei der Beantwortung von Anfragen des Kunden zum technischen Support: (i) Software-Installation, (ii) Software-Fehler und (iii) allgemeine Fragen zur Nutzung von Software-Funktionen. Der technische Support umfasst weder Schulung, Beratung, Vor-Ort-Service noch die Beurteilung einer kundenspezifischen Situation durch Ingenieure. Wenn die Software-Wartung ausläuft (oder ursprünglich nicht erworben wurde) und der Kunde Software-Wartung beschaffen möchte, werden dem Kunden für den Zeitraum, in dem die Software nicht gewartet wurde, zusätzliche Gebühren für die Wartung sowie alle anwendbaren Wiederherstellungsgebühren gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien von Hexagon in Rechnung gestellt. Jegliche Updates, Service Packs oder neue Versionen der Software, die dem Kunden im Rahmen der Softwarewartung zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den Bedingungen der zugrunde liegenden EULA, es sei denn, ihnen liegt eine eigene EULA bei. Soweit vom Kunden erworbene Software-Wartung von Hexagon unter separaten Software-Wartungsvertragsbedingungen („SMA”) angeboten wird, haben diese SMA-Bedingungen in Bezug auf ihren Gegenstand Vorrang.

  14. BESONDERE BEDINGUNGEN. Bestimmte Angebote, die dem Kunden von Hexagon zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder anderen Bedingungen von Hexagon, ihren Tochtergesellschaften oder Drittlieferanten unterliegen („Besondere Bedingungen”). Diese Sonderbedingungen können dem Kunden von Hexagon vorgelegt werden oder das Angebot begleiten, beispielsweise in Form einer eingebetteten EULA, Online-Bedingungen, Bedingungen in Benutzerhandbüchern, Dokumentationen oder Readme-Dateien. Der Kunde hat die anwendbaren besonderen Bedingungen (falls zutreffend) einzuhalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Sonderbedingungen gelten die Sonderbedingungen in Bezug auf ihren Gegenstand.

    Beispielsweise unterliegen alle von Hexagon zur Verfügung gestellten HxGN SFx Cloud Services-Angebote den Bestimmungen und Bedingungen der HxGN SFx Cloud Services-Vereinbarung (und den damit verbundenen Bedingungen), die unter https://www.hexagonmi.com/en-US/about-us/terms-of-sale/terms-of-sale (oder der Nachfolge-URL) verfügbar ist. Die Angebote von HxGN SFx Cloud Services basieren auf einem Abonnement. Kunden, die HxGN SFx-Cloud-Services bestellen oder auf HxGN SFx-Cloud-Services zugreifen, akzeptieren die zu diesem Zeitpunkt aktuelle HxGN SFx-Cloud-Services-Vereinbarung und sind verpflichtet, auf Verlangen unverzüglich die entsprechenden Bedingungen und Formulare auszuführen, die Hexagon üblicherweise für HxGN SFx-Cloud-Services-Angebote verlangt.

  15. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGSBEDINGUNGEN.

    1. Erbringung von Dienstleistungen. Hexagon bestimmt nach eigenem Ermessen das mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragte Personal und kann die Dienstleistungen über Drittvertreter und Subunternehmer erbringen.
    2. Zusammenarbeit. Der Kunde wird bei der Erbringung von Dienstleistungen uneingeschränkt und in gutem Glauben mit Hexagon zusammenarbeiten, indem er für Hexagon rechtzeitig und ohne Kosten für Hexagon Leistungen erbringt oder erhält: (a) den Zugang und die Nutzung der Räumlichkeiten oder anderer Einrichtungen des Kunden, soweit dies vernünftigerweise für die Erbringung der Dienstleistungen durch Hexagon erforderlich ist, wenn die Erbringung der Dienstleistungen vor Ort vereinbart wird; (b) den Zugang und die Nutzung der Geräte, Software, Zeichnungen, Modelle, Teile, Daten, Informationen oder Werkzeuge („Kundenmaterialien”) des Kunden , soweit dies vernünftigerweise für die Erbringung der Dienstleistungen durch Hexagon erforderlich ist; (c) vollständige, genaue und rechtzeitige Informationen, Daten und Rückmeldungen, soweit dies vernünftigerweise für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist; (d) alle erforderlichen Lizenzen und Einwilligungen zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Dienstleistungen, soweit sich diese Lizenzen und Einwilligungen auf das Geschäft, die Räumlichkeiten, das Personal und/oder die Kundenmaterialien des Kunden beziehen; (e) vollständige Informationen in Bezug auf etwaige Beschränkungen in Bezug auf technische Daten, einschließlich Exportbeschränkungen, die sich auf die Auswahl des Personals von Hexagon zur Erbringung der Dienstleistungen auswirken können; und (f) alle Leistungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Die Leistungsverpflichtungen von Hexagon hängen von der Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden ab. Hexagon ist nicht verantwortlich für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Verspätungen des Kunden oder der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde anerkennt und stimmt zu, dass Hexagon bei der Erbringung der Dienstleistungen berechtigt ist, ihre Schlussfolgerungen auf die Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen, Daten, Materialien und Annahmen zu stützen und sich auf diese zu verlassen, die vom Kunden oder im Namen des Kunden bereitgestellt werden, ohne dass eine unabhängige Untersuchung oder Überprüfung erforderlich ist. In Ergänzung zu allen anderen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln hat Hexagon Anspruch auf Entschädigung für Kosten und Aufwendungen (wie Reisekosten, Annullierungs- und Umbuchungskosten, unproduktive Arbeitsstunden und andere Personalkosten sowie Ausgaben Dritter, die Hexagon entstanden sind), die sich aus vom Kunden verursachten Verzögerungen oder Terminverschiebungen ergeben.
    3. Schulungsunterlagen. Wenn Schulungsmaterialien von oder im Namen von Hexagon geliefert werden, gewährt Hexagon dem Kunden, vorbehaltlich der fortwährenden Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Kunden und der Zahlung aller anwendbaren Gebühren und Abgaben, eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Schulungsmaterialien ausschließlich für interne persönliche Schulungszwecke des Personals des Kunden, für das die Schulung erworben wurde, und vorbehaltlich aller anderen Bedingungen und Einschränkungen, die von Hexagon festgelegt wurden oder den Schulungsmaterialien beiliegen. Jede weitere Verwendung, wie z. B. das Kopieren, Ändern, Verteilen, Vermarkten und die Weitergabe an Dritte, ist ohne die Zustimmung von Hexagon nicht gestattet.
  16. GARANTIE

    • 16. 1 Hexagon garantiert, dass die Waren frei von Mängeln sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Es gibt keine weiteren Garantien oder Gewährleistungen. Insbesondere verspricht Hexagon keine Möglichkeit der Nutzung oder Anwendung in Verbindung mit anderen Produkten, insbesondere Software- und Hardware-Produkten. Solche Investitionen durch den Kunden erfolgen ausschließlich auf Risiko des Kunden.
    • 16. 2 Mängel sind der Hexagon unverzüglich schriftlich, per Fax oder E-Mail zusammen mit einer kurzen Beschreibung der Art des Mangels zu melden. Der Kunde muss die Waren bei Lieferung auf offensichtliche Mängel untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen und als Mängel zu beanstanden, andernfalls erlischt die Gewährleistung hinsichtlich dieser Mängel.
    • 16. 3 MÄNGEL WERDEN VON HEXAGON INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST NACH SCHRIFTLICHER MITTEILUNG NACH WAHL VON HEXAGON ENTWEDER DURCH NACHBESSERUNG ODER DURCH NACHLIEFERUNG BEHOBEN. WERDEN BEI DER INSPEKTION DURCH HEXAGON KEINE BEANSTANDETEN MÄNGEL FESTGESTELLT ODER SIND DIE MÄNGEL AUF BEDIENUNGSFEHLER ODER FEHLFUNKTIONEN ZURÜCKZUFÜHREN, DIE NICHT VON HEXAGON ZU VERTRETEN SIND, GEHEN DIE KOSTEN DER INSPEKTION BZW. DIE DADURCH ENTSTEHENDEN MEHRKOSTEN ZU LASTEN DES KUNDEN.
    • 16. 4 HEXAGON GARANTIERT, DASS DER VERTRAGSGEMÄSSE GEBRAUCH DER WAREN DURCH DEN KUNDEN KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT. IM FALLE VON RECHTSMÄNGELN GEWÄHRLEISTET HEXAGON, DASS SIE DEM KUNDEN EINE RECHTLICH EINWANDFREIE MÖGLICHKEIT ZUR NUTZUNG DER WARE ODER EINER GLEICHWERTIGEN WARE ZUR VERFÜGUNG STELLT. DER KUNDE HAT HEXAGON UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH ZU INFORMIEREN, WENN DRITTE EIGENTUMSRECHTE AN DEN WAREN GEGENÜBER DEM KUNDEN GELTEND MACHEN.
    • 16. 5 RÜCKTRITT, MINDERUNG ODER DIE GELTENDMACHUNG VON SCHADENERSATZ STATT DER LEISTUNG SIND NUR MÖGLICH, WENN DER KUNDE DEN MANGEL IM RAHMEN SEINER MÖGLICHKEITEN KONKRET GERÜGT UND HEXAGON ERFOLGLOS EINE ANGEMESSENE FRIST ZUR NACHERFÜLLUNG GESETZT HAT. EINE NACHERFÜLLUNG GILT ERST NACH ZWEI ERFOLGLOSEN NACHBESSERUNGSVERSUCHEN ALS FEHLGESCHLAGEN. DIE BESTIMMUNG DES § 323 ABS. 2 BGB BLEIBT UNBERÜHRT. DIE ERKLÄRUNG DES RÜCKTRITTS ODER DER MINDERUNG SOWIE DIE GELTENDMACHUNG VON SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM.
    • 16. 6 WERDEN DIE WAREN VOM KUNDEN ODER VON DRITTEN ERWEITERT ODER MODIFIZIERT, ERLISCHT DIE GEWÄHRLEISTUNG, ES SEI DENN, DER KUNDE KANN NACHWEISEN, DASS DIE JEWEILIGE ÄNDERUNG ODER ERWEITERUNG NICHT DIE URSACHE ODER MITURSACHE DES MANGELS IST. FÜR FEHLER, STÖRUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE DURCH UNSACHGEMÄSSEN BETRIEB, VERWENDUNG UNGEEIGNETER BETRIEBSMITTEL ODER UNGEWÖHNLICHE BETRIEBSBEDINGUNGEN ENTSTEHEN, WIRD KEINE GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNOMMEN.
    • 16. 7 DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST (HAFTUNG FÜR MÄNGEL) BETRÄGT EIN JAHR. DIE BEGRENZUNG AUF EIN JAHR GILT NICHT, SOWEIT DAS GESETZ GEMÄSS § 438 ABS. 1 LÄNGERE FRISTEN VORSCHREIBT. 1 NR. 2, § 479 ABS. 1 UND § 634 A ABS. 1 NR. 2 BGB SOWIE IN FÄLLEN DER VERLETZUNG VON LEBEN, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT, BEI EINER VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN PFLICHTVERLETZUNG VON HEXAGON UND BEI ARGLISTIGEM VERSCHWEIGEN EINES MANGELS. DIE FRIST BEGINNT MIT DEM ZEITPUNKT DES GEFAHRÜBERGANGS. DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ÜBER ABLAUFHEMMUNG, HEMMUNG UND NEUBEGINN DER FRISTEN BLEIBEN UNBERÜHRT.
  17. HAFTUNG

    • 17.1 HEXAGON UND IHRE ERFÜLLUNGSGEHILFEN HAFTEN NUR FÜR (A) VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, FERNER BEI ZUMINDEST FAHRLÄSSIGER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT EINER PERSON SOWIE IM FALLE DER HAFTUNG NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ UNBESCHRÄNKT UND NACH DEN EINSCHLÄGIGEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN;
    • 17.2 für einfache und leichte Fahrlässigkeit nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Wesentliche Vertragspflicht”), jedoch nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe der gezahlten Gebühren. Diese Haftung umfasst keine indirekten Schäden, Folgeschäden, Schäden aufgrund vergeblicher Aufwendungen für andere Produkte oder entgangenen Gewinn.

      Im Übrigen ist jegliche Haftung von Hexagon ausgeschlossen.
    • 17.3 HEXAGON IST BERECHTIGT, DEN EINWAND DES MITVERSCHULDENS GELTEND ZU MACHEN. BEI DATENVERLUST HAFTET HEXAGON NUR FÜR DEN SCHADEN, DER AUCH BEI EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN DATENSICHERUNG ENTSTANDEN WÄRE.
    • 17.4 Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche wegen Mängeln zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Gewährleistungsfrist gemäß Ziffer 16.7 dieses Anhangs B. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  18. GEISTIGES EIGENTUM
    Der Vertrag überträgt keine geistigen Eigentumsrechte auf den Kunden und weist ihnen keine zu. Hexagon, ihre verbundenen Unternehmen und Drittlieferanten bleiben Eigentümer des gesamten geistigen Eigentums, das sie vor dem Vertrag hatten. Sämtliches neues geistiges Eigentum, das von oder im Namen von Hexagon oder ihrer verbundenen Unternehmen bei der Erfüllung des Vertrags konzipiert oder geschaffen wird, ist ausschließliches Eigentum von Hexagon (oder ihrer verbundenen Unternehmen, falls zutreffend). Der Kunde wird nicht: (a) die Waren oder Dienstleistungen ganz oder teilweise entschlüsseln, zurückentwickeln oder dekompilieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts ausdrücklich erlaubt; (b) geistiges Eigentum von Hexagon oder ihrer verbundenen Unternehmen („Geistiges Eigentum der Hexagon”), das sich in einem materiellen Ausdrucksmedium manifestiert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software oder Schulungsmaterialien), ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hexagon reproduzieren, kopieren, vertreiben, abgeleitete Werke erstellen oder öffentlich vorführen; (c) technische Maßnahmen oder Vorrichtungen zur Sicherung des Geistigen Eigentums von Hexagon direkt oder indirekt umgehen; oder (d) anderweitig auf das Geistige Eigentum von Hexagon zugreifen oder es manipulieren, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von Hexagon erlaubt ist.

  19. ENTSCHÄDIGUNG
    Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, Hexagon, Hexagon-Konzerngesellschaften, Lieferanten, Auftragnehmer und Vertreter (zusammenfassend „Entschädigungsberechtigte”) zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Klagegründe für Sachschäden, Personenschäden oder Tod sowie alle Verluste, Kosten, Schäden und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit den Waren und/oder Dienstleistungen, die sich daraus ergeben: i) die Modifikation oder Änderung der Waren oder Dienstleistungen durch den Kunden in der ursprünglich gelieferten Form; ii) das Versäumnis des Kunden, branchenübliche Sicherheitsbauteile oder -praktiken zu kaufen, zu installieren, bereitzustellen oder zu implementieren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf mechanische, elektrische oder Software-Verriegelungen oder andere Sicherheitsvorrichtungen); oder iii) Fehlverhalten, Fahrlässigkeit, Gesetzesverstöße oder andere Fehler des Kunden. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, alle Ansprüche Dritter, die sich auf die eigenen Waren oder Daten des Kunden beziehen, zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten.

  20. KÜNDIGUNG
    Hexagon kann den Vertrag (oder betroffene Teile davon) sofort aus wichtigem Grund aussetzen oder kündigen, wenn der Kunde (i) den Vertrag wesentlich verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Ausbleiben oder die Verzögerung einer fälligen Zahlung durch den Kunden oder die Erfüllung von Zahlungsbedingungen, oder (ii) zahlungsunfähig ist, eine Abtretung zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt, einen Konkursverwalter oder Treuhänder für sich oder eines seiner Vermögenswerte bestellen lässt oder ein Verfahren nach einem Konkurs- oder Insolvenzgesetz gegen ihn einleitet oder eingeleitet hat. Der Kunde hat alle angemessenen Kosten zu tragen, die Hexagon im Zusammenhang mit einer Aussetzung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für die Rücknahme, Gebührenerhebung und Kosten für die Lagerung während der Aussetzung. Der Zeitplan für die Verpflichtungen von Hexagon wird um einen Zeitraum verlängert, der vernünftigerweise notwendig ist, um die Auswirkungen einer Aussetzung zu überwinden. Die folgenden Abschnitte in diesen Bedingungen gelten nach Beendigung oder Kündigung des Vertrags: Abschnitte 1, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16, 17 bis 23, Exponate A sowie alle anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach weiterhin gelten sollen.

  21. VERWENDUNG VON INFORMATIONEN 
    Der Kunde hat alle nicht öffentlichen kommerziellen Informationen, die ihm von oder im Namen von Hexagon offengelegt werden, vertraulich zu behandeln, und der Kunde darf diese Informationen nicht an Dritte weitergeben und sie nicht für einen anderen als den von den Parteien vereinbarten Zweck und im Zusammenhang mit dem Vertrag verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Hexagon zur Förderung des Vertrags und der Geschäftsbeziehung von Hexagon mit dem Kunden Informationen des Kunden, insbesondere Kontaktinformationen und technische Informationen, an Hexagons verbundene Unternehmen sowie an Lieferanten, Vertriebspartner und Subunternehmer weitergeben darf, unabhängig davon, wo diese geschäftlich tätig sind. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Hexagon finden Sie in der Online-Datenschutzerklärung von Hexagon Manufacturing Intelligence, die von Zeit zu Zeit aktualisiert wird und unter https://www.hexagonmi.com/en-US/about-us/privacy-policy (oder Nachfolge-URL) abrufbar ist. Wenn der Kunde Hexagon oder mit Hexagon verbundene Unternehmen Feedback, Empfehlungen oder Vorschläge zu den Waren oder Dienstleistungen („Feedback”) übermittelt, können Hexagon und ihre verbundenen Unternehmen dieses Feedback ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden verwenden, und der Kunde gewährt Hexagon und ihren verbundenen Unternehmen hiermit unwiderruflich ein unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites, unterlizenzierbares, gebührenfreies Recht und eine Lizenz zur Verwendung dieses Feedbacks.
  22. EINHALTUNG DER HANDELSBESTIMMUNGEN
     Die Leistung von Hexagon im Rahmen des Vertrags unterliegt der Erteilung der erforderlichen Ausfuhrgenehmigung oder anderer erforderlicher staatlicher Genehmigungen oder Auflagen. Hexagon hat das Recht, jeden Vertrag ohne Haftung zu kündigen, wenn Hexagon feststellt, dass ein solcher Verkauf, Export oder eine solche Lieferung gegen geltendes Recht verstoßen könnte oder dass die erforderliche staatliche Genehmigung nicht erteilt werden kann. Die Kündigung beeinträchtigt nicht das Recht von Hexagon, den Vertragspreis für bereits gelieferte, nicht bezahlte Waren oder Dienstleistungen zurückzufordern. Der Kunde muss alle anwendbaren Zoll-, Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften einhalten. Der Kunde darf die Waren oder Dienstleistungen (oder damit zusammenhängende technische Daten) nur in das vom Kunden angegebene und im Vertrag als Endbestimmungsland angegebene Bestimmungsland umladen, re-exportieren, umleiten oder leiten. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass der Kunde: (i) kein Staatsangehöriger von Kuba, Iran, Syrien, Nordkorea oder der Krim-Region ist oder sich dort befindet; (ii) nicht auf den Listen der EU, der USA oder anderer anwendbarer staatlicher Restriktionsparteien aufgeführt ist; (iii) die Waren oder Dienstleistungen (oder damit zusammenhängende technische Daten) nicht in Verbindung mit einer eingeschränkten Endnutzung verwenden wird, es sei denn, es liegt eine anderweitige Genehmigung nach den anwendbaren Exportkontrollgesetzen vor. Der Kunde hält Hexagon und die mit Hexagon verbundenen Unternehmen schadlos und frei von jeglichen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Geldstrafen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieses Abschnitts durch den Kunden ergeben oder damit zusammenhängen.
  23. ALLGEMEINES

    1. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Hexagon und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Darstellungen, schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Der Vertrag darf nicht geändert werden, es sei denn in einem von den bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichneten Schreiben oder wie anderweitig hierin gestattet
    2. KEINE VERZICHTSERKLÄRUNG. Hexagon genießt alle Rechte und Rechtsmittel, die das Gesetz oder die Billigkeit vorsieht. Versäumt es Hexagon, ein Recht oder Rechtsmittel auszuüben oder sich vorzubehalten, so ist dies nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel auszulegen
    3. ABTRENNBARKEIT. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen in irgendeinem Umfang rechtswidrig, anderweitig ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so wird diese Bestimmung im Umfang dieser Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit ausgeschlossen; alle anderen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam; und soweit zulässig und möglich, gilt die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als durch eine Bestimmung ersetzt, die gültig und durchsetzbar ist und der Absicht der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
    4. HÖHERE GEWALT. Weder Hexagon noch ihre verbundenen Unternehmen oder Lieferanten sind haftbar oder verantwortlich für Verspätungen oder Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen, verursacht durch einen Grund, der außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, terroristische Handlungen, zivile Unruhen, Epidemien, Arbeitsunruhen, Rohstoffmangel, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Handlungen oder Unterlassungen von Spediteuren oder Lieferanten, staatliche Gesetze, Handlungen, Vorschriften, Embargos oder Anordnungen oder andere Ursachen, Eventualitäten oder Umstände, die nicht ihrer angemessenen Kontrolle unterliegen.
    5. Zuweisung. Der Vertrag kommt den Vertragsparteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Zessionaren zugute und ist für sie bindend. Der Kunde darf den Vertrag (oder jegliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hexagon weder kraft Gesetzes noch auf andere Weise abtreten oder übertragen. Jede versuchte Abtretung oder Übertragung, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, ist nichtig. Hexagon kann alle oder einige ihrer Rechte aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden frei abtreten oder anderweitig übertragen oder alle oder einige ihrer Verpflichtungen oder Leistungen delegieren oder anderweitig übertragen.
    6. Elektronische Unterschriften. Unterschriebene Kopien des Vertrags, die per Fax, per elektronischer Post im PDF-Format oder in einer anderen zuverlässigen elektronischen Form übermittelt werden, haben dieselbe Wirkung wie die physische Zustellung des Papierdokuments mit der Originalunterschrift. Die Parteien kommen überein, dass elektronische Signaturen verwendet werden können und für die Zwecke der Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und Zulässigkeit wie schriftliche Signaturen behandelt werden.
    7. Hinweise. Mitteilungen, die gemäß dem Vertrag erforderlich sind, bedürfen der Schriftform. Benachrichtigungen werden mit ihrem Eingang wirksam.
    8. Maßgebliche Sprache. Im Falle einer Übersetzung dieser Bedingungen in eine andere Sprache als Englisch ist im Konfliktfall die englische Sprachversion maßgebend.
    9. Geltendes Recht; Gerichtsbarkeit. Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen (und dem Vertrag) ergeben, unterliegen dem anwendbaren Recht, das in Anhang A unten aufgeführt ist, ohne Bezugnahme auf Prinzipien des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der in Anlage A unten aufgeführten Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zu unterwerfen, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben. Ungeachtet des Vorstehenden oder des Gegenteils hat Hexagon das Recht, vor jedem zuständigen Gericht Ansprüche zur Durchsetzung von Zahlungsrechten, geistigen Eigentumsrechten und/oder zum Schutz vertraulicher Informationen geltend zu machen.

ANLAGE  A

Wenn der Standort des Kunden folgender ist:Vertragliche Rechtsperson der Hexagon Gruppe („Hexagon”) oder („Verkäufer”) bedeutet:Rechtswahl/Gerichtsbarkeit ist:
DeutschlandHexagon Metrology GmbH
Siegmund-Hiepe-Str. 6 – 12
35578 Wetzlar
Deutschland
Unternehmens-Registrierungsnummer: HRB 1201
Landesgericht Wiener Neustadt, Deutschland
ÖsterreichHexagon Manufacturing Intelligence GmbH
IZ NÖ-Süd, Straße 15
Obj. 77 / Stiege 3 / OG 2 / Top 6
2355 Wiener Neudorf
Austria
Landesgericht Wiener Neustadt, Österreich